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Google Adwords Rechnungen richtig buchen: So gehts!

Lea Friedel picture

Lea Friedel

-

11. Dezember 2019

-

(Lesedauer: 4min)

Google Adwords Rechnungen richtig buchen

Google macht Buchhaltern und Steuerberatern das Leben schwer. Besonders die Google Ads Rechnung sorgt häufig für Verwirrung. Wir erklären, wie Sie die Rechnung verbuchen müssen.

Der neue Monat hat begonnen und Sie möchten die Buchungen für den vergangenen Monat endlich abschließen. Alle Belege sind gebucht, nur einer wartet noch darauf, endlich in die Buchhaltung aufgenommen zu werden: Die Google Adwords Rechnung.

Sie weist meist einen anderen Betrag auf, als die Kreditkartenabrechnung oder das Bankkonto. Grund dafür ist Googles Credit-System, das für Adwords genutzt wird. Google geht mit seinem Dienst Ads, der früher Adwords hieß, in Vorleistung und verbucht die erbrachte Leistung erst am Ende des Monats. Auf der Rechnung wird daher ganz oben der Betrag aufgeführt, der für die Leistung im vergangenen Monat gefordert wird.

Das ist jedoch nicht alles, was Sie auf der Rechnung sehen. Nach der aktuellen Forderung wird in einem zweiten Absatz der sogenannte Zahlungsausgleich aufgeführt. Die hier genannte Summe ist der Betrag, den Sie bereits an Google bezahlt haben. Dabei handelt es sich um einen mit Google vereinbarten Betrag, der automatisch von Ihrem Konto abgezogen wird.

‍Der Betrag der Rechnung beträgt 3.398,14€. Der bereits geleistete Zahlungsausgleich beträgt 3.000,00€.

Digitale Buchhaltung macht die Pflicht zur Chance

Wo finde ich meine Google Ads-Rechnung?

Die Rechnung für Googles Anzeigendienst finden Sie in Ihrem Adwords-Account. Dazu müssen Sie nach dem Login lediglich im oberen Menü auf die Option „Tools“, die mit einem Schraubenschlüssel gekennzeichnet ist, klicken. Dort wählen Sie ganz rechts die Option „Abrechnung und Zahlungen“, die sich unter dem Punkt „Einrichtung“ befindet. Dort können Sie den Punkt Transaktionen und Dokumente abrufen wählen und Ihre Rechnung für den vergangenen Monat herunterladen oder auch ausdrucken. Die Rechnung für den letzten Monat steht immer ab dem ersten Tag des Folgemonats bereit. Sie können Sie unter „Rechnung mit EU-Umsatzsteuer“ herunterladen.

Google Ads Rechnungen in DATEV buchen

Üblicherweise werden Rechnungen für Google AdWords bei DATEV als Werbeaufwand im Konto 4600 – Werbekosten (im SKR 03) bzw. 6600 – Werbekosten (im SKR 04) verbucht. Möchten Sie Werbekosten detaillierter darstellen, lohnt es individuelle Aufwandskonten zu vergeben, z.B. als „4601 – Google AdWords“. Vorteil: Individuelle Konten können frei benannt werden und ermöglichen einen detaillierteren Einblick in die Ausgaben und damit ein besseres Controlling.

‍Vorsicht bei der Umsatzsteuer

Die Rechnung für Google Ads wirft ein weiteres Problem auf: Da Google seinen Sitz in den USA hat, berechnet der Konzern keine Mehrwertsteuer. Diese ist aber natürlich trotzdem fällig. Hier kommt das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz. Bei dieser Schuldumkehr ist nicht der Verkäufer dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, sondern der Käufer. Das bedeutet, das Sie, zusätzlich zu dem Rechnungsbetrag, der an Google gezahlt werden muss, auch die Mehrwertsteuer verbuchen müssen.

Die Umsatzsteuer muss auf das Konto 1787 (SKR 03) bzw. 3837 (SKR 04) „Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %“ gebucht werden. Die Gegenbuchung erfolgt dann auf das Konto 1577 (SKR 03) bzw. 1407 (SKR 04) „Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %“.

Beispiel für die Buchung einer Google Ads Rechnung im SKR 03 inkl. Reverse Charge

Jeder Monat startet bei Google mit einem Anfangssaldo, in unserem Beispiel sind es 90€. Dieser Saldo wurde aus dem vorherigen Monat übertragen. Sobald die Werbeausgaben das Guthaben übersteigen, lädt Google das Konto per Bankeinzug oder Kreditkarteneinzug automatisch auf. In unserem Beispiel ist das nach zwei Werbeschaltungen à 50€ der Fall.
Am Ende des Monats bleibt ein Endsaldo übrig, der dann als Anfangssaldo in den neuen Monat übertragen wird. In unserem Beispiel sind es 40€.

Moderne Finanzteams nutzen CANDIS

Besonders wichtig ist, dass Sie bei der Buchung der Google Adwords-Rechnung beachten, den tatsächlich gezahlten Betrag und nicht nur den Rechnungsbetrag zu buchen. Sie sollten außerdem darauf achten, dass Sie die Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden und abführen. Zahlen Sie selbst Umsatzsteuer, können Sie diese auch direkt als Vorsteuer gelten machen.

Am einfachsten geht’s mit Candis. Mit unserer intelligenten, KI-gestützten Buchhaltungssoftware brauchen Sie keine einzige Google Adwords-Rechnung mehr herunterladen oder ausdrucken. Lassen Sie Rechnungen einfach vollautomatisch in Ihr Buchhaltungsprogramm downloaden. So haben Sie direkt alle Belege an einem Ort!

Google Adwords Rechnungen richtig buchen: So gehts!

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11. Dezember 2019

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(Lesedauer: 4min)

Google Adwords Rechnungen richtig buchen

Google macht Buchhaltern und Steuerberatern das Leben schwer. Besonders die Google Ads Rechnung sorgt häufig für Verwirrung. Wir erklären, wie Sie die Rechnung verbuchen müssen.

Der neue Monat hat begonnen und Sie möchten die Buchungen für den vergangenen Monat endlich abschließen. Alle Belege sind gebucht, nur einer wartet noch darauf, endlich in die Buchhaltung aufgenommen zu werden: Die Google Adwords Rechnung.

Sie weist meist einen anderen Betrag auf, als die Kreditkartenabrechnung oder das Bankkonto. Grund dafür ist Googles Credit-System, das für Adwords genutzt wird. Google geht mit seinem Dienst Ads, der früher Adwords hieß, in Vorleistung und verbucht die erbrachte Leistung erst am Ende des Monats. Auf der Rechnung wird daher ganz oben der Betrag aufgeführt, der für die Leistung im vergangenen Monat gefordert wird.

Das ist jedoch nicht alles, was Sie auf der Rechnung sehen. Nach der aktuellen Forderung wird in einem zweiten Absatz der sogenannte Zahlungsausgleich aufgeführt. Die hier genannte Summe ist der Betrag, den Sie bereits an Google bezahlt haben. Dabei handelt es sich um einen mit Google vereinbarten Betrag, der automatisch von Ihrem Konto abgezogen wird.

‍Der Betrag der Rechnung beträgt 3.398,14€. Der bereits geleistete Zahlungsausgleich beträgt 3.000,00€.

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Die Rechnung für Googles Anzeigendienst finden Sie in Ihrem Adwords-Account. Dazu müssen Sie nach dem Login lediglich im oberen Menü auf die Option „Tools“, die mit einem Schraubenschlüssel gekennzeichnet ist, klicken. Dort wählen Sie ganz rechts die Option „Abrechnung und Zahlungen“, die sich unter dem Punkt „Einrichtung“ befindet. Dort können Sie den Punkt Transaktionen und Dokumente abrufen wählen und Ihre Rechnung für den vergangenen Monat herunterladen oder auch ausdrucken. Die Rechnung für den letzten Monat steht immer ab dem ersten Tag des Folgemonats bereit. Sie können Sie unter „Rechnung mit EU-Umsatzsteuer“ herunterladen.

Google Ads Rechnungen in DATEV buchen

Üblicherweise werden Rechnungen für Google AdWords bei DATEV als Werbeaufwand im Konto 4600 – Werbekosten (im SKR 03) bzw. 6600 – Werbekosten (im SKR 04) verbucht. Möchten Sie Werbekosten detaillierter darstellen, lohnt es individuelle Aufwandskonten zu vergeben, z.B. als „4601 – Google AdWords“. Vorteil: Individuelle Konten können frei benannt werden und ermöglichen einen detaillierteren Einblick in die Ausgaben und damit ein besseres Controlling.

‍Vorsicht bei der Umsatzsteuer

Die Rechnung für Google Ads wirft ein weiteres Problem auf: Da Google seinen Sitz in den USA hat, berechnet der Konzern keine Mehrwertsteuer. Diese ist aber natürlich trotzdem fällig. Hier kommt das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz. Bei dieser Schuldumkehr ist nicht der Verkäufer dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, sondern der Käufer. Das bedeutet, das Sie, zusätzlich zu dem Rechnungsbetrag, der an Google gezahlt werden muss, auch die Mehrwertsteuer verbuchen müssen.

Die Umsatzsteuer muss auf das Konto 1787 (SKR 03) bzw. 3837 (SKR 04) „Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %“ gebucht werden. Die Gegenbuchung erfolgt dann auf das Konto 1577 (SKR 03) bzw. 1407 (SKR 04) „Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %“.

Beispiel für die Buchung einer Google Ads Rechnung im SKR 03 inkl. Reverse Charge

Jeder Monat startet bei Google mit einem Anfangssaldo, in unserem Beispiel sind es 90€. Dieser Saldo wurde aus dem vorherigen Monat übertragen. Sobald die Werbeausgaben das Guthaben übersteigen, lädt Google das Konto per Bankeinzug oder Kreditkarteneinzug automatisch auf. In unserem Beispiel ist das nach zwei Werbeschaltungen à 50€ der Fall.
Am Ende des Monats bleibt ein Endsaldo übrig, der dann als Anfangssaldo in den neuen Monat übertragen wird. In unserem Beispiel sind es 40€.

Moderne Finanzteams nutzen CANDIS

Besonders wichtig ist, dass Sie bei der Buchung der Google Adwords-Rechnung beachten, den tatsächlich gezahlten Betrag und nicht nur den Rechnungsbetrag zu buchen. Sie sollten außerdem darauf achten, dass Sie die Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden und abführen. Zahlen Sie selbst Umsatzsteuer, können Sie diese auch direkt als Vorsteuer gelten machen.

Am einfachsten geht’s mit Candis. Mit unserer intelligenten, KI-gestützten Buchhaltungssoftware brauchen Sie keine einzige Google Adwords-Rechnung mehr herunterladen oder ausdrucken. Lassen Sie Rechnungen einfach vollautomatisch in Ihr Buchhaltungsprogramm downloaden. So haben Sie direkt alle Belege an einem Ort!

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