Das Schweizer Pendant zum Reverse-Charge-Verfahren heißt Bezugsteuer.
Seit dem 1. Januar 2018 gelten neue Mehrwertsteuer-Regeln, die ausländische Dienstleister stärker in die Schweizer Mehrwertsteuerpflicht einbeziehen.
Damit sollen Wettbewerbsnachteile für Schweizer Unternehmen vermieden und Mehrwertsteuerbetrug eingedämmt werden.
Entscheidend ist dabei die weltweite Umsatzgrenze von 100.000 CHF sowie die Art der erbrachten Leistung.
Eine Rechnungsmanagement-Software wie Candis unterstützt Finanzteams dabei, Rechnungen korrekt auszulesen, das Reverse-Charge-Verfahren abzubilden und alle Belege rechtssicher zu verarbeiten.
Die Bezugsteuer sorgt dafür, dass auch Dienstleistungen aus dem Ausland korrekt in der Schweiz versteuert werden. Unternehmen müssen daher genau prüfen, ob sie der Schweizer Mehrwertsteuerpflicht unterliegen. In diesem Artikel erfährst du, wie das Verfahren funktioniert, welche Unterschiede es zur EU gibt, welche Ausnahmen gelten und worauf du bei Rechnungen achten musst.
Was ist das Reverse Charge Verfahren?
Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine umsatzsteuerliche Regelung, die vor allem in der EU und in Deutschland angewandt wird. Dabei wird die Verantwortung für die Abführung der Mehrwertsteuer vom leistenden Unternehmen auf den Leistungsempfänger übertragen. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen und Mehrwertsteuerbetrug zu verhindern.
Ein ähnliches Prinzip gibt es auch in der Schweiz. Dort wird es jedoch Bezugsteuer genannt und unterliegt eigenen gesetzlichen Vorgaben.
Das Reverse-Charge-Verfahren der Schweiz
Zum 1. Januar 2018 führte die Schweiz neue Mehrwertsteuerregelungen ein. Seitdem unterliegen auch ausländische Dienstleister unter bestimmten Voraussetzungen der Schweizer Mehrwertsteuer. Ziel dieser Änderung war es, steuerliche Wettbewerbsnachteile für Schweizer Anbieter im Vergleich zu ausländischen Konkurrenten zu beseitigen.
Für Unternehmen bedeutet das: Auch wenn ein Dienstleister keinen Sitz in der Schweiz hat, kann er dort steuerpflichtig werden. Viele Firmen sind sich dieser möglichen Pflicht jedoch nicht bewusst und riskieren dadurch unerwartete Nachzahlungen.
Hinzu kommt: Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, besteht das Risiko einer Doppelbesteuerung, wenn die Schweiz und ein EU-Land denselben Sachverhalt unterschiedlich behandeln.
Mehr über das Reverse-Charge-Verfahren in anderen Drittländern kannst du hier nachlesen.
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Die Bezugssteuer erklärt
Die Bezugsteuer in der Schweiz funktioniert ähnlich wie das Reverse-Charge-Verfahren in der EU, weist jedoch einige Besonderheiten auf.
Sie kommt vor allem bei Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland zum Einsatz, wenn diese an Kunden in der Schweiz erbracht werden. Entscheidend ist dabei das Empfängerortsprinzip: Der Leistungsort richtet sich nach dem Sitz des Empfängers – und liegt somit in der Schweiz.
Damit wird sichergestellt, dass auch ausländische Dienstleistungen in der Schweiz der Mehrwertsteuer unterliegen und inländische Anbieter keinen Wettbewerbsnachteil haben.
Voraussetzungen für die Anwendung der Bezugsteuer
Die Pflicht zur Zahlung der Bezugsteuer hängt primär von zwei Faktoren ab: dem Ort der Dienstleistung und der Steuerpflichtigkeit des Leistungserbringers.
Dienstleistungen müssen gemäß dem Empfängerortprinzip in der Schweiz erbracht werden, und der Leistungserbringer sollte ein nicht in der Schweiz steuerpflichtiges, ausländisches Unternehmen sein.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den B2B-Geschäften, bei denen der Leistungsempfänger steuerpflichtig ist.
Besonderheiten und Ausnahmen der Bezugsteuer
Im Vergleich zur EU ist die Bezugsteuer in der Schweiz strenger geregelt, vor allem was die Art der betroffenen Leistungen betrifft. So sind bestimmte Leistungen wie Reparaturen oder Montagen ausdrücklich von der Bezugsteuer ausgenommen. Außerdem gelten Umsatzgrenzen: Unternehmen, die diese Schwellen nicht überschreiten, müssen die Bezugsteuer in der Regel nicht anwenden.
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Ziele und Zweck des Reverse-Charge-Verfahrens und der Bezugsteuer
Sowohl das Reverse-Charge-Verfahren in der EU als auch die Bezugsteuer in der Schweiz verfolgen ähnliche Ziele: Sie vereinfachen den internationalen Handel, verhindern Mehrwertsteuerbetrug und sorgen für faire Wettbewerbsbedingungen. Damit wird gewährleistet, dass ausländische Dienstleistungen bei der Mehrwertsteuerbehandlung nicht besser gestellt sind als inländische Angebote.
Candis und die Bezugsteuer in der Schweiz
Internationale Rechnungen und die Anwendung der Bezugsteuer stellen Finanzteams oft vor zusätzliche Herausforderungen. Mit Candis lassen sich solche Rechnungen einfach und rechtssicher verarbeiten. Die Software erkennt automatisch, wenn keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, und unterstützt bei der korrekten Erfassung im Rahmen des Reverse-Charge- bzw. Bezugsteuer-Verfahrens.
Vorteile für Unternehmen:
Automatische Erkennung und Verarbeitung von Rechnungen ohne Mehrwertsteuer
Übergabe mit den richtigen Steuerschlüsseln an DATEV oder das angebundene ERP-System
Transparente Workflows für sichere Prüfungen und Freigaben
Weniger manueller Aufwand und geringere Fehlerquote
Compliance-Sicherheit bei internationalen Geschäftsvorfällen
So können Unternehmen sicherstellen, dass sie auch bei komplexen grenzüberschreitenden Leistungen die Schweizer Bezugsteuer korrekt anwenden und gleichzeitig ihre Prozesse effizient gestalten.
Fazit: Reverse Charge Verfahren in der Schweiz
Das Reverse-Charge-Verfahren bzw. die Bezugsteuer sorgt dafür, dass Dienstleistungen aus dem Ausland in der Schweiz korrekt versteuert werden. Für Unternehmen bedeutet das: genau prüfen, ob eine Steuerpflicht besteht, Rechnungen sauber ausstellen und rechtzeitig melden. So bleiben grenzüberschreitende Geschäfte rechtssicher und ohne unnötige Risiken.



