Finanzbuchhaltung

Skonto-Rechner: So einfach ziehst du Skonto ab

Lea Friedel picture
Lea Friedel|

13.03.23

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(Lesedauer: 6 min)

Das Wichtigste in Kürze

  • Skonto ist ein Preisnachlass auf einen Rechnungsbetrag. Du erhältst ihn, sofern du innerhalb einer festgelegten Frist zahlst.

  • In der Praxis sind Skonti in Höhe von 2 bis 5 % und Zahlungsfristen innerhalb einer Woche gängig.

  • Vom Skonto profitieren sowohl Händler:innen, indem sie schneller ihr Geld erhalten, als auch Kund:innen, indem sie Geld sparen.

  • Den Skonto kannst du entweder vom Bruttobetrag oder vom Nettobetrag abziehen. Das Ergebnis bleibt gleich, die Buchungssätze sind jedoch verschieden.

Ein Skonto hat sowohl für Händler:innen als auch für Kund:innen interessante Vorteile. Allerdings sollten dir beim Berechnen keine Fehler passieren und auch die Buchungssätze haben ihre Tücken. Lies hier, wie sich der Skonto abziehen lässt und welche Besonderheiten noch gelten – inklusive Praxis-Tipps.

Was ist ein Skonto?

Der Begriff Skonto ist aus dem italienischen Wort „scontare” abgeleitet und bedeutet übersetzt „Abzug“. Laut Duden ist sowohl „der Skonto” als auch „das Skonto” und die Pluralformen „die Skonti” und „die Skontos” richtig.

Der Definition nach ist der Skonto ein Preisnachlass auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag, sofern du die Rechnung innerhalb einer festgesetzten Zahlungsfrist oder sofort in bar bezahlst. Die Skontofrist wiederum ist der Zeitraum für den vereinbarten Preisnachlass. In der Regel liegt der Skontosatz zwischen zwei und fünf Prozent innerhalb von sieben Tagen.

Warum gewähren Händler einen Skonto?

Vom Skonto profitieren beide Seiten: Unternehmen erhalten ihren Rechnungsbetrag schneller, Kunden wiederum sparen Geld. Kundenseitig lohnt sich ein Skonto vor allem bei hohen Rechnungen.

Doch auch für Händler:innen hat der Skonto viele Vorteile: Er stärkt die Kundenbeziehungen und erhöht gleichzeitig die Zahlungsmoral der Kundschaft. Im besten Fall vermeiden sie damit sogar aufwändige Mahnverfahren und eventuelle Zahlungsausfälle. So kommen Unternehmer:innen schneller an ihr Geld, bleiben liquide und schützen sich vor turbulenten Zahlungsengpässen.

Tipp: Grundsätzlich dürfen alle Händler:innen Skonto gewähren. Unabhängig von der Rechtsform oder davon, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird.

Arten von Skonto

Je nachdem, ob du Waren oder Dienstleistungen kaufst oder verkaufst, unterscheidet sich der Skonto in zwei Arten: der Lieferanten- und Kundenskonto.

  • Lieferantenskonto: Deine Lieferantin oder dein Lieferant gewährt dir einen Skontoabzug. Nimmst du diesen in Anspruch, verringern sich deine Anschaffungskosten und du musst die Vorsteuer korrigieren.

  • Kundenskonto: Der Kundenskonto betrachtet das Unternehmen, welches den Skonto gewährt. Händler:innen vermerken den möglichen Skontosatz auf der Rechnung. Wird dieser in Anspruch genommen, erhalten sie weniger Geld, die Umsatzerlöse verringern sich und es erfolgt eine Korrektur der Umsatzsteuer.

Wie genau diese Korrekturen aussehen, erklären wir dir in diesem Beitrag anhand verschiedener Beispiele.

So berechnest du den Skonto: Formel und Rechenweg

Damit du den Skonto berechnen kannst, musst du zunächst wissen, ab wann die Frist beginnt: Die Skontofrist beginnt mit Rechnungseingang beim Auftraggebenden – nicht mit dem Rechnungsdatum! Auf der Rechnung findest du eine Klausel, beispielsweise „3 % Skonto bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungseingang“.

Um den Skonto abzuziehen, musst du den Rechnungsbetrag mit dem Skontosatz in Prozent multiplizieren. Die Formel lautet:

Skonto in Euro = Rechnungsbetrag in Euro x Skontosatz in Prozent

Anschließend ziehst du nur noch den Skontobetrag vom gesamten Rechnungsbetrag ab:

Zahlungsbetrag in Euro = Rechnungsbetrag in Euro – Skontobetrag in Euro

Erhältst du eine Rechnung mit Skonto, kannst du den Preisnachlass entweder vom Bruttobetrag oder Nettobetrag abziehen. Beide Wege führen zum gleichen Ergebnis. Das folgende Beispiel verdeutlicht den Abzug vom Bruttobetrag.

Beispielrechnung: Lieferantenskonto abziehen

Du erhältst einen Rechnungsbetrag mit einer Bruttosumme von 1.000 Euro. Die Verkäuferin oder der Verkäufer gewährt dir einen Skontoabzug von 3 Prozent. Du gehst wie folgt vor:

1.000 Euro x 3 % = 30 Euro Preisnachlass

Diesen Skonto ziehst du nur noch vom ursprünglichen Rechnungsbetrag ab:

1.000 Euro - 30 Euro Skonto = 970 Euro

Um den Skonto in Anspruch zu nehmen, musst du den Betrag von 970 Euro innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist überweisen.

Skonto abziehen und Buchungssätze: So geht’s

Nimmst du den Skonto in Anspruch, stimmen Rechnungssumme und Zahlungseingang nicht mehr überein. Sowohl Händler:innen und Käufer:innen müssen eine Korrekturbuchung vornehmen. Den Skonto kannst du auch hier vom Bruttobetrag sowie vom Nettobetrag buchen. Wichtig ist nur, dass du den Skonto immer verbuchst.

Ziehst du den Skonto vom Bruttobetrag ab, ist auch die Umsatzsteuer beziehungsweise Vorsteuer vom Nachlass betroffen und muss extra verbucht werden. Ziehst du den Skontobetrag vom Nettobetrag ab, entfällt dieser Schritt. Als Käufer:in verbuchst du den Skonto wie folgt:

Beispiel: Skonto abziehen nach dem Bruttobuchungsverfahren

Du kaufst einen PC für 1.000 Euro. Auf der Rechnung wird dir ein Skonto von 2 Prozent gewährt. Somit erhältst du einen Preisnachlass in Höhe von 20 Euro und überweist 980 Euro an deine:n Lieferant:in.

Buchung Skonto abziehen vom Brutto-Preis

SollHabenBetrag
Verbindlichkeiten  1.000,00 €
an Lieferantenskonto 20,00 €
an Bank 980,00 €

Zudem musst du einen zweiten Buchungssatz als Steuerkorrektur ausführen, denn der Preisnachlass in Höhe von 20,00 € gilt auch für die 19 Prozent Mehrwertsteuer:

20,00 / 1,19 = 16,81 €

Der Korrekturbetrag beträgt also 3,19 Euro (20,00 € - 16,81 €).

Buchung Steuerkorrektur

SollHabenBetrag
Lieferantenskonto 3,19 € 
an Vorsteuer3,19 €

Beispiel: Skonto abziehen nach dem Nettobuchungsverfahren

Bleiben wir beim oben erwähnten Beispiel, nur diesmal ermittelst du den Skonto nach dem Nettoverfahren:

20,00 € Preisnachlass / 1,19 = 16,81 €

Der Nettoskonto beträgt 16,81 Euro, die Vorsteuerkorrektur beträgt 3,19 Euro.

Buchung Skonto abziehen vom Netto-Preis

Soll

Haben

Betrag

Verbindlichkeiten  1.000,00 €
an Lieferantenskonto 16,81 €
Vorsteuer3,19 €
an Bank 980,00 €

Skonto oder Rabatt: Wo liegt der Unterschied?

Sowohl Skonti als auch Rabatte zählen zu den Preisnachlässen. Der Unterschied liegt in der Zielsetzung: Einen Rabatt erhältst du, wenn du z. B. eine besonders große Menge an Waren abnimmst. Das Unternehmen, welches die Rechnung ausstellt, zieht den Rabatt direkt vom Kaufpreis ab. Übliche Rabatte sind Neukundenrabatte, Treuerabatte oder Mengenrabatte.

Skonto erhältst du, sofern du eine festgelegte Zahlungsfrist einhältst. Daher gehören Skonti zu den zeitbedingten Nachlässen, während Rabatte mengenbedingt sind.

Kein Skonto? Lieber fragen, statt grübeln!

Du kannst auf deiner Rechnung keinen Skonto finden? Dann frag direkt beim jeweiligen Unternehmen nach. Gerade bei langjährigen Geschäftsbeziehungen wird gern ein Skonto gewährt. Wichtig: Den Skonto darfst du nicht im Alleingang abziehen und es gibt auch kein allgemeines Recht auf Skonto. Vielmehr werden Skonti freiwillig gewährt, darum müssen sie auch immer auf der Rechnung ausgewiesen sein.

Tipp: Konditionen sind nur gültig, sofern du sie auch nachweisen kannst. Hast du also einen Skonto mündlich vereinbart, solltest du dir diesen auch schriftlich bestätigen lassen.

Skonto einfach abziehen mit Candis

Beim Skonto dreht sich alles um die schnelle Bezahlung deiner Rechnungen. Allerdings laufen viele Buchhaltungsprozesse noch immer analog ab und kosten enorm viel Zeit. Papierrechnungen verschwinden im Ordnerchaos, gehen verloren und im schlimmsten Fall lässt du lukrative Skontofristen verstreichen.

Screenshot Candis Skonto Funktion

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Screenshot Candis Skonto Funktion

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