Rechtliches

Reverse-Charge-Verfahren in der Schweiz: Das musst du beachten

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Lea Friedel|

10.03.24

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(Lesedauer: 2 min)

Das Reverse-Charge-Verfahren verläuft in der Schweiz nach anderen Regeln, weil die Schweiz ein Drittland ist.

Was ist das Reverse Charge Verfahren?

Das Reverse Charge Verfahren ist eine umsatzsteuerliche Regelung, die vorrangig in der EU und in Deutschland angewandt wird. Dabei wird die Verantwortung für die Abführung der Mehrwertsteuer vom leistenden Unternehmen auf den Leistungsempfänger übertragen. Diese Regelung zielt darauf ab, den grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen und Mehrwertsteuerbetrug zu verhindern.

Das Reverse-Charge-Verfahren der Schweiz

Zum 1. Januar 2018 führte die Schweiz neue Mehrwertsteuerregelungen ein, mit dem Ziel, ausländische Dienstleister stärker der Schweizer Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Die geltenden Vorschriften sollen dazu beitragen, den steuerbedingten Wettbewerbsnachteil schweizerischer Anbieter im Vergleich zu ihren ausländischen Konkurrenten zu beseitigen.

Es besteht die Möglichkeit, dass ausländische Firmen der Mehrwertsteuer in der Schweiz unterliegen. Viele Unternehmen sind sich jedoch ihrer potenziellen Steuerpflicht und der relevanten Faktoren, die eine solche Pflicht auslösen könnten, nicht bewusst.

Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, besteht das Risiko einer Doppelbesteuerung, wenn sowohl die Schweiz als auch ein EU-Land einen Sachverhalt unterschiedlich im Hinblick auf die Mehrwertsteuer behandeln.

Die Bezugssteuer erklärt

Die Bezugsteuer in der Schweiz funktioniert ähnlich dem Reverse-Charge-Verfahren, weist jedoch spezifische Unterschiede auf, insbesondere in der Anwendungsbereiche.

Sie wird auf Dienstleistungen angewandt, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland an Schweizer Kunden erbracht werden, sofern diese Dienstleistungen bestimmte Kriterien erfüllen, wie beispielsweise den Ort der Dienstleistung gemäß dem Empfängerortsprinzip.

Voraussetzungen für die Anwendung der Bezugsteuer

Die Pflicht zur Zahlung der Bezugsteuer hängt primär von zwei Faktoren ab: dem Ort der Dienstleistung und der Steuerpflichtigkeit des Leistungserbringers.

Dienstleistungen müssen gemäß dem Empfängerortprinzip in der Schweiz erbracht werden, und der Leistungserbringer sollte ein nicht in der Schweiz steuerpflichtiges, ausländisches Unternehmen sein.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den B2B-Geschäften, bei denen der Leistungsempfänger steuerpflichtig ist.

Besonderheiten und Ausnahmen der Bezugsteuer

Die Bezugsteuer in der Schweiz unterliegt strengeren Vorschriften als im EU-Raum, was die Definition des Leistungsfelds angeht. Beispielsweise sind Reparaturen und Montagen in der Schweiz von der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ausgeschlossen. Zudem gibt es Umsatzgrenzen für Unternehmen, die die Anwendung des Verfahrens einschränken.

Ziele und Zweck des Reverse-Charge-Verfahrens und der Bezugsteuer

Beide Regelungen, das Reverse-Charge-Verfahren und die Bezugsteuer, dienen der Vereinfachung des internationalen Handels, der Reduzierung von Mehrwertsteuerbetrug und der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen.

Sie stellen sicher, dass Dienstleistungen aus dem Ausland in Bezug auf die Mehrwertsteuer mit inländischen Dienstleistungen konkurrieren können.

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