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Reverse-Charge-Verfahren: Definition, Vorteile & Anwendung

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Lea Friedel|

12.02.24

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(Lesedauer: 6 min)

Reverse-Charge-Verfahren: Zwei Länderflaggen geben einander ein Geschenk mit der Aufschrift "VAT".

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine Gesetzesregelung, die vorschreibt, die Verantwortung zur Abführung der Umsatzsteuer vom leistenden Unternehmen auf den Leistungsempfänger zu übertragen.

  • Es wird in Situationen angewendet, in denen grenzüberschreitende Transaktionen, wie innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren, Dienstleistungen im Ausland oder Bauleistungen, stattfinden.

  • Das Reverse-Charge-Verfahren bietet Unternehmen die Möglichkeit, den Verwaltungsaufwand bei der Umsatzsteuerabrechnung zu reduzieren und Betrugsversuche zu bekämpfen.

  • Die genauen Bedingungen und Regelungen des Reverse-Charge-Verfahrens können von Land zu Land variieren, daher ist es wichtig, sich mit den nationalen Vorschriften vertraut zu machen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

Beim Reverse-Charge-Verfahren handelt es sich um die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (nach § 13b UStG).

Es ist eine Spezialregelung im Umsatzsteuerrecht, nach der nicht das leistende Unternehmen, sondern das leistungsempfangende Unternehmen die Umsatzsteuer entrichten muss. Bei der Umkehrung der Steuerschuld ist zu unterscheiden, ob das leistende Unternehmen im EU-Ausland oder in einem sog. Drittland außerhalb der EU sitzt.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Verbrauchssteuer, die auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird von Unternehmen oder Personen, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen, an den Endverbraucher weitergegeben. Die Umsatzsteuer wird in der Regel als Prozentsatz des Verkaufspreises berechnet und vom Verkäufer an die Finanzbehörden abgeführt.

Wann wird Reverse-Charge angewandt?

Das Reverse-Charge-Verfahren wird genutzt, wenn zwei B2B-Unternehmen ein internationales Geschäft tätigen. Die spezifischen Vorschriften variieren je nach Land.

In Deutschland sind die Dienstleistungen, für die das Reverse-Charge-Verfahren zu buchen ist, in § 13b Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) definiert.

Wann gilt Reverse-Charge nicht?

Das Reverse-Charge-Verfahren findet keine Anwendung in folgenden Fällen: Die entgeltliche Duldung der Nutzung von Bundesstraßen, die in § 3a Absatz 11a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aufgeführten Leistungen und die Vermietung von Immobilien sind von der Reverse-Charge-Regelung ausgeschlossen.

Ebenso kann bei bestimmten nationalen Lieferungen oder Dienstleistungen ein Übergang der Steuerschuldnerschaft erfolgen.

Originalzitat des § 13b Umsatzsteuergesetzes (UStG)

"(1) Für nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind."

Warum ist das Reverse-Charge-Verfahren so relevant?

1993 wurde das Reverse-Charge-Verfahren in der EU eingeführt, um den Umsatzsteuerbetrug im internationalen Handel zu bekämpfen. Es erweiterte sich schrittweise auf verschiedene Branchen und Dienstleistungen.

Seitdem hat sich das Reverse-Charge-Verfahren sowohl in der EU als auch in Deutschland schrittweise auf andere Bereiche ausgedehnt, in denen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Umsatzsteuerbetrug besteht. Ähnliche Mechanismen gibt es in anderen Ländern, wie den USA, unter den Namen „Resale Certificate“ oder „Tax Shift“.

Durch das Reverse-Charge-Verfahren wurden alle möglichen Abläufe für die jeweils zuständigen Behörden und für die Unternehmen stark vereinfacht.

Die Idee hinter dem Reverse-Charge-Verfahren ist es, anstatt den Lieferanten zu besteuern, die Verantwortung für die Zahlung der Umsatzsteuer auf den Empfänger der Leistung zu übertragen. Dies verhindert, dass betrügerische Unternehmen Umsatzsteuer einziehen, diese jedoch nicht an den Staat zahlen. Der Empfänger der Leistung muss dann die Umsatzsteuer zahlen.

Was ist der Unterschied zwischen innergemeinschaftlicher Lieferung und Reverse-Charge?

Eine innergemeinschaftliche Lieferung bezieht sich auf den Verkauf von Waren von einem Unternehmen in einem EU-Mitgliedsland an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedsland.

Diese Lieferungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei im Lieferland, aber der Erwerb dieser Waren wird im Bestimmungsland besteuert. Hier kommt das Reverse-Charge-Verfahren ins Spiel: Anstatt dass der Verkäufer die Umsatzsteuer abführt, wird die Steuerpflicht auf den Käufer verlagert.

Der Käufer gibt die Umsatzsteuer in seiner Umsatzsteuervoranmeldung an und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen, sofern er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Kurz gesagt, die innergemeinschaftliche Lieferung bezieht sich auf den physischen Transfer von Waren zwischen EU-Ländern, während das Reverse-Charge-Verfahren die Art und Weise regelt, wie die Umsatzsteuer auf solche Transaktionen gehandhabt wird.

Was muss bei Reverse-Charge auf der Rechnung stehen?

Bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens muss die Rechnung bestimmte Angaben enthalten, um den steuerrechtlichen Vorgaben zu genügen. In der Regel gehören dazu:

  • Hinweis darauf, dass das Reverse-Charge-Verfahren angewendet wird. Dies kann z.B. durch den Vermerk "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder "Reverse Charge" gekennzeichnet sein.

  • Kein Ausweis von inländischer Umsatzsteuer, da der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

  • Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden und des Leistungsempfängers.

  • Alle anderen üblichen Pflichtangaben einer Rechnung wie z.B. Rechnungsnummer, Datum, Liefer- oder Leistungsdatum, genaue Bezeichnung der Lieferung oder Leistung und das vereinbarte Entgelt.

Anwendungsfälle der Reverse-Charge-Methode

Hier sind einige Situationen, in denen das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz kommen kann:

  1. Innergemeinschaftliche Lieferungen: Bei einem Warentransport zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten kann die Steuerschuld auf das Erwerber-Unternehmen der Ware verlagert werden. Dieses muss dann die Umsatzsteuer in seinem eigenen Land abführen.

  2. Dienstleistungen im Ausland: Wenn ein Unternehmen aus einem Land Dienstleistungen für ein Unternehmen in einem anderen Land erbringt, liegt die Verantwortung zur Abführung der Umsatzsteuer beim Empfänger-Unternehmen der Dienstleistung.

  3. Bauleistungen: Im Bereich der Baubranche wird das Reverse-Charge-Verfahren häufig angewendet. Wenn ein Unternehmen Bauleistungen erbringt, wie z.B. Bauarbeiten, Montagen oder Renovierungen, kann der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer übernehmen und in seiner eigenen Steuererklärung angeben.

Vorteile und Nachteile im Überblick

Es ist wichtig, Steuerbetrug vorzubeugen, jedoch bleibt dabei manchmal Extra-Arbeit bei den agierenden Unternehmen hängen. Jede Gesetzesregel bringt eben gewisse Vorteile und Nachteile mit sich. Diese siehst du hier im Überblick.

Vorteile

  • Vermeidung von Betrug: Der Umsatzsteuerbetrug wird reduziert, da die Umsatzsteuerbelastung auf den Käufer verlagert wird. Dies verringert das Risiko von Doppelbesteuerung und ermöglicht eine bessere Überwachung der Steuerzahlungen.

  • Liquiditätsvorteil: Da Unternehmen die Umsatzsteuer nicht an den Verkäufer zahlen müssen, haben sie mehr finanziellen Spielraum, um ihre Geschäfte zu betreiben.

  • Gleichbehandlung: Das Reverse-Charge-Verfahren kann dazu beitragen, eine gleiche Wettbewerbsgrundlage für Unternehmen in unterschiedlichen Ländern herzustellen. Es sorgt dafür, dass Unternehmen aus verschiedenen Ländern ähnlichen steuerlichen Regeln unterliegen und gleiche Chancen haben.

  • Kosteneinsparungen: Das Verfahren kann zu Kosteneinsparungen führen, da Unternehmen weniger administrativen Aufwand haben, um die Umsatzsteuer zu berechnen, zu melden und abzuführen.

Nachteile

  • Komplexität: Unternehmen müssen die spezifischen Regeln und Voraussetzungen für die Anwendung des Verfahrens in verschiedenen Ländern verstehen und beachten.

  • Anfängliche Umstellung: Obwohl das Verfahren langfristig zu Kosteneinsparungen führen kann, erfordert es dennoch einen gewissen Verwaltungsaufwand. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Umsatzsteuer korrekt berechnen, melden und abführen, um mögliche Steuerstrafen oder -nachteile zu vermeiden.

  • Auswirkungen auf den Cashflow: Da Unternehmen die Umsatzsteuer nicht mehr direkt an den Verkäufer zahlen, kann dies erstmal zu einer Belastung des Cashflows führen, wenn es zu Verzögerungen bei der Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen kommt.

  • Unsicherheit bei der Anwendung: Die genaue Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens kann von Land zu Land unterschiedlich sein, vor allem in Bezug auf die Anforderungen und Ausnahmen.

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Fazit

Das Reverse-Charge-Verfahren ist ein wichtiges Instrument zur Vereinfachung der Umsatzsteuerabrechnung zwischen Unternehmen. Es ermöglicht eine effiziente Abwicklung von grenzüberschreitenden Transaktionen und hilft, Betrugsversuche im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer zu bekämpfen.

Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind oder im Baugewerbe operieren, sollten sich mit den nationalen Regelungen vertraut machen und das Reverse-Charge-Verfahren korrekt anwenden, um mögliche Risiken zu vermeiden.

Insgesamt leistet das Reverse-Charge-Verfahren einen wertvollen Beitrag zur Vereinfachung der Umsatzsteuerabrechnung und unterstützt Unternehmen dabei, den Anforderungen des internationalen Handels gerecht zu werden.

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