Leihvertrag

Was ist ein Leihvertrag?

Ein Leihvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der eine Partei (der Verleiher) einer anderen Partei (dem Entleiher) eine Sache zum Gebrauch überlässt, ohne dafür eine Gegenleistung zu verlangen.

Das Hauptmerkmal des Leihvertrags ist, dass die überlassene Sache nach Ablauf der vereinbarten Leihdauer oder nach Erfüllung des Zwecks, für den sie entliehen wurde, in unverändertem Zustand zurückgegeben werden muss. Hier einige Kernaspekte:

Wesentliche Merkmale eines Leihvertrags

  1. Unentgeltlichkeit: Im Unterschied zum Mietvertrag ist die Überlassung der Sache beim Leihvertrag grundsätzlich unentgeltlich. Eine finanzielle Gegenleistung ist nicht vorgesehen.

  2. Rückgabe: Der Entleiher ist verpflichtet, die entliehene Sache nach Ablauf der Leihfrist oder nach Beendigung des vereinbarten Nutzungszwecks an den Verleiher zurückzugeben.

  3. Zustand der Sache: Der Entleiher muss die Sache sorgfältig behandeln und sie in dem Zustand zurückgeben, in dem er sie erhalten hat, abgesehen von der normalen Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch.

  4. Persönliche Nutzung: In der Regel ist der Entleiher nur zur persönlichen Nutzung der entliehenen Sache berechtigt und darf sie nicht ohne Erlaubnis des Verleihers an Dritte weitergeben.

Typische Inhalte eines Leihvertrags

  • Identifikation der Parteien: Namen und Kontaktdaten von Verleiher und Entleiher.

  • Beschreibung der Sache: Eine genaue Beschreibung der zu leihenden Sache.

  • Leihdauer: Start- und Enddatum der Leihperiode oder die Bedingungen, unter denen der Vertrag endet.

  • Nutzungsbedingungen: Genaue Angaben darüber, wie und zu welchem Zweck die Sache genutzt werden darf.

  • Umgang mit Schäden: Vereinbarungen darüber, wie mit Schäden oder Verlust umgegangen wird, die während der Leihdauer entstehen.

  • Rückgabemodalitäten: Vereinbarungen über den Zustand der Sache bei der Rückgabe und über das Verfahren der Rückgabe.

Rechtliche Aspekte und Haftung

  • Haftung bei Schäden: Der Entleiher haftet in der Regel für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen. Normale Abnutzung fällt jedoch nicht unter diese Haftung.

  • Kündigung: Je nach den Bedingungen des Leihvertrags kann das Verleihverhältnis unter Umständen vorzeitig beendet werden, etwa bei Vertragsverstößen.

  • Rechte bei Nichterfüllung: Der Verleiher hat das Recht, die Rückgabe der Sache zu verlangen, sollte der Entleiher den Bedingungen des Leihvertrags nicht nachkommen.

Ein Leihvertrag kann für verschiedenste Gegenstände geschlossen werden, von Büchern und Kleidung bis hin zu Fahrzeugen und technischen Geräten. Wichtig ist, dass die Bedingungen des Vertrags klar und eindeutig formuliert sind, um Missverständnisse und potenzielle Konflikte zu vermeiden.