Candis logo
Candis logo
phone icon

Lastschrift – Der Vorgang des Bankeinzugs

Die Lastschrift ist eine Art der Bezahlung, bei der der Zahlungsempfänger den offenen Betrag einer Rechnung direkt vom Girokonto des Zahlungspflichtigen abzieht. Der Vorgang wird auch als Bankeinzug, SEPA-Lastschrift oder SEPA-Basislastschrift bezeichnet und kann nur ausgeführt werden, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat des Kunden vorliegt. Bei Unternehmen wird von einer SEPA-Firmenlastschrift gesprochen.

Früher waren auch die einfache Einzugsermächtigung und der Abbuchungsauftrag beim Vorgang des Bankeinzugs weit verbreitet. Beide Vorgänge sind in Deutschland und der EU allerdings mittlerweile verboten. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Das Einzugsermächtigungsverfahren mit EC-Karte. Dieses kommt zum Einsatz, wenn ein Kunde an einer Kasse mit der EC-Karte bezahlt.

Vorteile der SEPA-Lastschrift

Die Lastschrift ist bequem und praktisch und gerade bei wiederkehrenden Zahlungen sinnvoll. Denn Sie müssen nicht an die Überweisung der Miete, Versicherung oder der Kosten für Telefon und Internet denken.

Nachteile beim Lastschriftverfahren

Sollte das Konto einmal nicht ausreichend gedeckt sein und die Bank die Lastschrift zurückbuchen, kann die Zahlung nicht ausgeführt werden und Sie bekommen eine Mahnung. Anders ist es, wenn es einen Dispositionskredit gibt und das Konto überzogen werden kann. In diesem Fall überzieht die Lastschrift Ihr Konto und Sie müssen die dafür anfallenden Gebühren bezahlen.

Kosten der Lastschrift

Die Lastschrift an sich kostet Sie in der Regel nichts. Ist das Konto nicht gedeckt, muss die Bank Sie darüber informieren und kann dafür auch eine Gebühr verlangen. Generell sollten Sie darauf achten, dass die Konten, für die Sie Lastschriftmandate erteilen, stets ausreichend gedeckt sind, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Lastschriftverfahren – welche Daten werden benötigt?

Für die Lastschrift benötigt der Berechtigte neben dem SEPA-Lastschriftmandat vor allem die Daten des Zahlungspflichtigen, in diesem Fall von Ihnen. Dazu gehören Ihre Kontodaten, bestehend aus IBAN und BIC, sowie Ihr Name. Vor 2014 waren es vor allem die Kontonummer und die Bankleitzahl. Ein Fälligkeitsdatum ist für Sie wichtig, denn Sie müssen zum Termin der Lastschrift für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.

Der SEPA-Lastschrift widersprechen

Wenn Sie einer Lastschrift widersprechen möchten, dann können Sie das bei Ihrer Bank oder dem Anbieter tun, der Geld von Ihrem Konto einziehen möchte. Den Anbieter können Sie bis zu einem Tag vor der Abbuchung kontaktieren und ihm das SEPA-Lastschriftmandat entziehen. Sie können das Mandat auch bei Ihrer Bank für ungültig erklären. Dann müssen Sie sich allerdings selbst um die Bezahlung des offenen Betrags kümmern, wenn Sie das nicht bereits getan haben.

Wurde der Betrag bereits abgebucht, können Sie der Abbuchung bis zu 8 Wochen danach widersprechen und das Geld von der Bank auf Ihr Girokonto zurückerstatten lassen. Ist die Rückerstattung nicht rechtmäßig und Sie fordern Sie trotzdem ein, können erhebliche Gebühren auf Sie zukommen.

Bei Lastschriften, die ohne gültiges SEPA-Mandat von Ihrem Konto abgezogen wurden, können Sie Ihr Geld bis zu 13 Monate nach der Belastung zurückfordern.

Sicherheit der Lastschrift Dank SEPA

Durch das SEPA-Mandat ist die Lastschrift eine sehr sichere Angelegenheit. Unberechtigte Lastschriften sollen durch das Mandat verhindert werden. Trotzdem kann es auch bei diesem Lastschriftverfahren zu Fehlern kommen. Deshalb ist es auch möglich, dass SEPA-Lastschriften versehentlich doppelt ausgeführt werden und zu viel von Ihrem Girokonto abgebucht wird. Das ist allerdings die Seltenheit und Dank des Widerspruchs haben Sie in solchen Fällen eine recht leichte Handhabe und bekommen Ihr Geld zurück.

Die Lastschrift mit SEPA als Unternehmen nutzen

Wenn Sie selbst Geld vom Konto eines Schuldners abziehen möchten, dann sollten Sie stets darauf achten, dass ein korrektes SEPA-Mandat vorliegt. Andernfalls sollten Sie den Zahlungspflichtigen kontaktieren und um die Erteilung eines neuen Mandats bitten.

Gerade wenn Sie online Waren verkaufen, ist es ein Pluspunkt, wenn Sie viele verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Soll die SEPA-Lastschrift eine davon sein, können Kosten für Sie entstehen. Wenn Sie eine gesicherte SEPA nutzen möchten, kommt die Bank oder ein zwischengeschalteter Paymentanbieter für die vollen Kosten des Kaufs auf. Er trägt dann aber auch das Risiko, wofür Sie ihn bezahlen müssen. Auch die Transaktion kostet Sie Geld. Zwischen 1 und 3 Prozent des Transaktionsvolumens werden meist für die Transaktion berechnet.

In unserem Blog erfahren Sie mehr zum Thema: Dort finden Sie auch etliche Ratgeber zu allen Belangen rund um Buchhaltung, Rechnungswesen, Steuern und Unternehmensführung.