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Aktive Rechnungsabgrenzung

Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA)

Die aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) ist ein buchhalterischer Begriff, der sich auf den Vorgang bezieht, bereits geleistete, aber noch nicht abgerechnete Zahlungen zu verbuchen. Beispiele dafür sind Vorauszahlungen für Miete, Versicherungen oder Abonnements.

Die ARA stellt sicher, dass die Erträge in der richtigen Geschäftsperiode verbucht werden. Das bedeutet, die Erträge werden in dem Zeitraum erfasst, in dem sie tatsächlich anfallen, und nicht in dem Zeitraum, in dem die Zahlung erfolgt. Dieser Grundsatz ist Teil des Periodenabgrenzungsprinzips in der Buchhaltung.

Praxisbeispiel

Ein klassisches Beispiel für einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist die Vorauszahlung für eine Jahresversicherung. Wenn die Versicherungsprämie am Anfang des Jahres für das gesamte Jahr bezahlt wird, aber die Bilanz zum Jahresende erstellt wird, dann ist die Versicherungsleistung für die kommenden Monate des neuen Jahres noch nicht in Anspruch genommen worden.

Angenommen, das Unternehmen zahlt im Januar 10.000 € für die Versicherung des gesamten Jahres. Da die Leistung (Versicherungsschutz) über das gesamte Jahr verteilt wird, verbucht das Unternehmen jeden Monat 1/12 der Prämie als Aufwand. Die verbleibende Summe wird als aktive Rechnungsabgrenzung in der Bilanz geführt, bis sie im Laufe des Jahres aufgebraucht ist.

In diesem Fall wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, um diese "noch nicht verbrauchten" Ausgaben korrekt in der Bilanz zu erfassen.

Auf der Bilanz wird der aktive Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite unter den sonstigen Vermögensgegenständen geführt, da es sich um eine Art "Vorauszahlung" für künftige Aufwendungen handelt. Es ist wichtig, dass die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten korrekt erfolgt, um eine genaue und faire Darstellung der Finanzen eines Unternehmens zu gewährleisten.

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