Bilanz – Definition und Erklärung
Die Bilanz beschreibt die aktuelle Lage eines Unternehmens an einem Stichtag. Dafür wird im Rechnungswesen eine Gegenüberstellung aller Vermögenswerte, der sogenannten Aktiva, und Schulden sowie Eigenkapital, der sogenannten Passiva, vorgenommen.
Damit wird eine Übersicht über die Vermögenswerte eines Unternehmens erstellt, die ein sehr wichtiger Bestandteil für den Jahresabschluss ist. Die Bilanz ist auch der Abschluss der Buchführung für ein Geschäftsjahr und muss seit 2014 als E-Bilanz elektronisch angefertigt werden.
Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva
Buchhalter:innen unterschieden zwischen der Eröffnungsbilanz und der Schlussbilanz. Die Eröffnungsbilanz muss immer dann erstellt werden, wenn ein neues Geschäftsjahr beginnt, ein Unternehmen neu gegründet oder umgewandelt wird. Auch wenn ein/ eine Gesellschafter:in aus einer Personengesellschaft ausscheidet, muss eine Bilanz erstellt werden. Die Schlussbilanz wird ganz einfach am Ende des Jahres gezogen.
Die Bilanz hat immer eine ganz klare Gliederung, die der §266 HGB vorschreibt: Sie hat ganz sprichwörtlich zwei Seiten. Auf der linken Seite werden alle Aktiva, auf der rechten Seite alle Passiva eingetragen.
Sie werden gegenübergestellt und müssen am Ende ausgeglichen sein. Das bedeutet, dass beide Seiten die gleiche Bilanzsumme aufweisen müssen. Die Aktiva-Seite zeigt an, welches Vermögen erwirtschaftet wurden. Die Passiva zeigen an, aus welchen Mitteln die Aktiva erwirtschaftet wurden.
Aktiva
Die Aktiva sind das Vermögen des Unternehmens, das sich aus Umlaufvermögen und Anlagevermögen zusammensetzt. Zum Umlaufvermögen zählen zum Beispiel Forderungen, verfügbares Bargeld – die Buchhalter:in spricht von liquiden Mitteln – und auch Vorräte. Je nachdem welche Art der Bilanz vorliegt, können auch aktive latente Steuern einfließen. Diese gibt es allerdings nur in der Handelsbilanz. Das Anlagevermögen umfasst Finanzanlagen, Sachanlagen und immaterielle Anlagen.
Passiva
Zu den Passiva gehören das Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzungsposten und bei einer Handelsbilanz auch passive, latente Steuern. Die hier aufgeführten Posten werden gemeinhin auch als das Kapital bezeichnet.
Achtung: Stille Reserven sind von der Bilanzierung ausgeschlossen. Und tauchen damit auf keiner der beiden Seiten auf.
Funktionen der Bilanz
Die Bilanz hat drei klare Funktionen. Sie soll der Information dienen und so dem Unternehmen aber auch Dritten, wie Investor:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen, einen Überblick darüber geben, wie ein Unternehmen sein Vermögen erwirtschaftet hat. Die Bilanz soll außerdem die Geschäftsvorfälle des vergangenen Jahres, die aus der doppelten Buchhaltung hervorgehen, kurz zusammengefasst dokumentieren und für die Gewinnermittlung genutzt werden.
Die Gewinnermittlung beinhaltet den Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Eigenkapital am Geschäftsjahresende. Die Differenz zeigt dann die Höhe des Gewinns oder des Verlusts im entsprechenden Geschäftsjahr. Das genaue Zustandekommen des Gewinns bzw. des Verlusts kann man dann der Gewinn- und Verlustrechnung, GuV, entnehmen.
Die drei Funktionen der Bilanz im Überblick:
Information
Dokumentation
Gewinnermittlung
Zudem zeichnet sich eine Bilanz durch vier Eigenschaften aus: Die Bilanzklarheit, die Bilanzwahrheit, die Bilanzkontinuität und eine eindeutige Bilanzidentität. Sie muss also eindeutig, immer auf dieselbe Art gegliedert und vollständig sein.
Die Bilanzidentität legt fest, dass die Schlussbilanz des letzten Jahres mit der Eröffnungsbilanz des neuen Jahres übereinstimmen muss.
Grundlage der Bilanz ist die doppelte Buchführung, in der Buchungen immer mit einem passenden Beleg bewiesen werden müssen.
Wer muss eine Bilanz erstellen?
Deutsche Kaufleute und Unternehmen müssen eine Bilanz aufstellen, wenn Ihr jährlicher Umsatz über 600.000 Euro oder der Gewinn über 60.000 Euro liegt. Personengesellschaften müssen in Deutschland zwar bilanzieren, die Ergebnisse allerdings nicht veröffentlichen. Kapitalgesellschaften müssen ebenfalls eine Bilanz erstellen und diese im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Welche Arten der Bilanz gibt es?
In der Wirtschaft wird zwischen zwei bestimmten Bilanzen unterschieden. Zum einen führen Unternehmen in der Regel eine Handelsbilanz durch. Was in dieser Bilanz allerdings nicht beachtet wird, sind steuerliche Vorgaben. Deshalb wird zudem die Steuerbilanz erstellt, die noch einmal eine andere Übersicht über die Werte ermöglicht.
Damit beide Bilanzen auf die gleiche Bilanzsumme kommen, wird ein im Rechnungswesen beliebtes Mittel genutzt: latente Steuern.