Transitorische Rechnungsabgrenzung
Transitorische Rechnungsabgrenzung
Transitorische Rechnungsabgrenzungen sind buchhalterische Vorgänge, die dazu dienen, Aufwendungen und Erträge der richtigen Abrechnungsperiode zuzuordnen. Dies geschieht, wenn Aufwendungen oder Erträge angefallen sind, aber die entsprechende Zahlung erst in einer zukünftigen Abrechnungsperiode stattfindet.
Beispiele für transitorische Rechnungsabgrenzungen sind Abschreibungen, Rückstellungen und Wertberichtigungen. Durch diese Art der Rechnungsabgrenzung wird das periodengerechte Erfolgsausweisprinzip gewahrt, wonach Aufwendungen und Erträge immer der Periode zugeordnet werden, in der sie wirtschaftlich anfallen.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen kauft eine Maschine, die über mehrere Jahre genutzt wird. Obwohl der Kaufpreis sofort bezahlt wurde, verbucht das Unternehmen nicht den gesamten Aufwand in dem Jahr des Kaufs. Stattdessen wird eine jährliche Abschreibung berechnet und als Aufwand verbucht.
Die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und der kumulierten Abschreibung wird als transitorische Rechnungsabgrenzung in der Bilanz geführt.