Die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR genannt, ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode, die bei kleinen und mittelständischen Unternehmen Anwendung findet und so einen wesentlichen Bestandteil der Steuererklärung ausmacht. Mit unserer kostenlosen Vorlage erstellen Sie die Einnahmenüberschussrechnung künftig im Handumdrehen und haben in puncto Buchhaltung den vollen Überblick!
Jeder Unternehmer ist nach §238 des Handelsgesetzbuches (HGB) verpflichtet, Geschäftsvorfälle nachvollziehbar aufzuzeichnen. Für größere Unternehmen ist die doppelte Buchführung Pflicht, für Firmen unterhalb der Umsatz- bzw. Gewinngrenze ist die Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung maßgeblich. Die Art der Gewinnermittlung ist dabei immer abhängig von den verzeichneten Umsätzen oder Gewinnen des Unternehmens beziehungsweise des Gewerbes.
Grundsätzlich dürfen alle Freiberufler eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, ebenso Gewerbetreibende mit einem Umsatz von weniger als 600.000 Euro und einem Gewinn von weniger als 60.000 Euro jährlich. Werden diese Gewinn- beziehungsweise Umsatzgrenzen überschritten, ist die doppelte Buchführung maßgeblich.
Alle Einnahmen, also Rechnungen, die man an Kunden geschrieben hat, werden in einer Position zusammengefasst. Dann wird in einer gesonderten Position die Umsatzsteuer hinzugerechnet — das Ergebnis: Die Ermittlung der Gesamteinnahmen.
Von diesen Gesamteinnahmen werden die Gesamtausgaben, also alle Ausgaben, die in der Geschäftsperiode anfielen und die bereits bezahlte Vorsteuer, abgezogen. Das Ergebnis ist der tatsächliche Gewinn beziehungsweise Verlust, der gleichzeitig die Grundlage für die Besteuerung bildet.
Das Formular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung finden Sie bei ELSTER unter „Anlage EÜR“. Der Unternehmer muss diese Anlage ausfüllen und mit der Steuererklärung zusammen online einreichen.
Im Wesentlichen besteht die EÜR aus drei Teilen:
Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung ist der Teil mit dem größten Umfang, denn hier wird detailliert erläutert und aufgeführt, wie sich der Gewinn zusammensetzt.
Ergänzende Angaben
Zu den ergänzenden Angaben gehören stille Rücklagen und Reserven des Unternehmens, die durch eine Unterbewertung des Vermögens oder der Überwertung der Schulden resultiert.
Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen
Zusätzliche Angaben der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bilden getätigte Privatentnahmen und -einlagen.
Erfolgt die Gewinnermittlung durch die EÜR, so unterliegt sie bestimmten Prinzipien und Grundlagen:
Zuflussprinzip und Abflussprinzip
In der EÜR zählt für die Einnahmen und Ausgaben nicht das Datum der Rechnungsstellung — ausschlaggebend ist hier das Datum der tatsächlichen Zahlung. Die EÜR unterscheidet sich hier also grundlegend von der Gewinn-und Verlustrechnung (GuV), bei der nicht der Zeitpunkt der Zahlungsflüsse, sondern der Zeitpunkt der Entstehung von Forderungen und Verbindlichkeiten entscheidend ist.
Da die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben innerhalb der EÜR auf Belegen basiert, müssen Unternehmer Aufbewahrungspflichten erfüllen. Für Original-Belege gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
Zur Aufzeichnungspflicht hingegen bestehen keine gesetzlichen Regelungen. In den meisten Fällen ist die Bereitstellung der relevanten Belege auf Nachfrage ausreichend. Es gibt aber auch Sonderfälle, in denen zusätzliche Aufzeichnungen gefordert werden.
Getrennte Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben
Einnahmen und Ausgaben werden nach ihrem jeweiligen Steuersatz (19%, 7%,0%) gesondert erfasst.
Anlageverzeichnis für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter
Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, die Teil vom Anlagevermögen sind, wie z.B. Grundstücke oder Beteiligungen, müssen in einem Anlageverzeichnis angelegt werden.
Abschreibungsübersicht für abnutzbare Wirtschaftsgüter
Sollten abnutzbare Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden, so muss eine sogenannte Abschreibungsübersicht erstellt werden. Diese Abschreibungsübersicht enthält das Anschaffungsdatum, den Kaufpreis und die Abschreibungsdauer.
Aufzeichnung von beschränkt absetzbaren Ausgaben
Betriebsausgaben, die entweder gar nicht oder nur teilweise absetzbar sind, müssen getrennt aufgezeichnet werden. Dazu gehören beispielsweise ein Home-Office-Arbeitsplatz und Bewirtung.
Erfassung von geringwertigen Wirtschaftsgütern über 250 Euro
Auch geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von über 250 Euro (netto) sind in einem abgesonderten Verzeichnis zu erfassen.
In der EÜR können folgende Positionen als Betriebseinnahmen beziehungsweise Betriebsausgaben verbucht werden:
Betriebseinnahmen:
Betriebsausgaben:
EÜR
jetzt als Word-, Excel- oder PDF-Datei herunterladen
Optimiert für Prüfungssicherheit
Kosten im Überblick
Schnelles Setup