Anleitung für Lieferschein-Vorlage
Ein Lieferschein wird auch als Warenbegleitschein bezeichnet und enthält detaillierte Informationen zur Sendung und den darin enthaltenen Waren – er dient sowohl Ihren Mitarbeitern als auch Kunden zur Kontrolle.
Versandmitarbeiter profitieren vom Lieferschein, denn er dient als Packhilfe im Warenausgang; aber auch Empfänger der Ware, wie Privatkunden oder Mitarbeiter in der Warenannahme, überprüfen anhand des Lieferscheins ganz einfach den Inhalt der Sendung und dokumentieren dort gegebenenfalls fehlende oder mangelhafte Ware. Lieferscheine sind somit für das Reklamationsmanagement von großer Bedeutung.
Lieferscheine werden den Waren direkt beigelegt und kommen im Gegensatz zu Rechnungen nicht separat per E-Mail oder Post zum Empfänger.
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Grundsätzlich sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet, Ihren Warensendungen Lieferscheine beizufügen – es ist allerdings eine Serviceleistung, die von Kunden und Geschäftspartnern durchaus als selbstverständlich erachtet wird. Alternativ können Sie auch nur eine Rechnung schreiben, die alle Informationen zur Warenlieferung beinhaltet.
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Ein Lieferschein gilt trotz fehlender gesetzlicher Regelung als Urkunde und hat somit Nachweisfunktion – sollten Sie sich also dazu entschließen, Lieferscheine für Warensendungen zu erstellen, sollten Sie Name und Anschrift des Adressaten sowie des Absenders, Liefer- und Auftragsdatum sowie die Lieferscheinnummer aufführen. Listen Sie außerdem auf, welche Waren in welcher Menge Sie liefern; sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie können einen Teil der Warenbestellung erst zu einem späteren Zeitpunkt liefern, dann nehmen Sie diesen Hinweis in den Lieferschein auf.
Kaufleute haben gemäß §147 Abgabenordnung eine Aufbewahrungspflicht von mindestens sechs Jahren für Lieferscheine – das gilt für Empfänger und Aussteller des Dokuments gleichermaßen. Das bedeutet, dass der Sender eine Kopie des Originals aufbewahren muss. Lieferscheine, die gleichzeitig die Funktion der Rechnung erfüllen, müssen sogar mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden – dann muss der Lieferschein auch den Preis der Waren beinhalten. Lieferscheine können elektronisch archiviert werden; wichtig ist hierbei nur, dass die Kopie inhaltlich und bildlich mit dem Original übereinstimmt.
Übrigens: Angebote und Auftragsbestätigungen müssen ebenfalls über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren archiviert werden – passende Muster haben wir selbstverständlich zum Download für Sie parat!
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