Lohnsteuer – Was ist die LSt?

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird vom Gehalt oder Lohn eines Arbeitnehmers abgezogen – die Lohnsteuer ist damit keine eigene Steuer, sondern eine Quellensteuer auf Einkünfte nichtselbstständiger Arbeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bis zum 10. des Folgemonats die Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen und haftet für die korrekte Abführung des Steuerbetrages; Schuldner der Lohnsteuer ist trotzdem der Arbeitnehmer. Die Höhe der fälligen Lohnsteuer hängt vom Arbeitslohn sowie den Angaben ab, die der Arbeitgeber den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) entnimmt.

Mit der Lohnsteuerklasse werden bei der Berechnung der Lohnsteuer persönliche Lebensumstände berücksichtigt, die ihre Grundlage im Einkommensteuerrecht finden. Zu den individuellen Merkmalen eines Arbeitnehmers gehören der Familienstand sowie eventuelle Freibeträge. Die Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe von Lohnsteuerabzug, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer bei Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft.

Lohnsteuerklassen im Überblick

Bei der Anwendung der Lohnsteuerklassen ist dem Arbeitgeber lediglich der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers bekannt – weitere steuerpflichtige Einkünfte sind ihm unbekannt. Unter Einbezug von vordefinierten Freibeträgen wird das zu versteuernde Einkommen also lediglich näherungsweise bestimmt. Die Lohnsteuer ist somit eine monatliche Vorauszahlung der Steuer; die genaue Steuerschuld wird erst mit der jährlichen Einkommensteuererklärung erhoben.

Das monatliche Nettogehalt eines Arbeitnehmers hängt maßgeblich von der Lohnsteuerklasse ab – in Deutschland gibt es laut Einkommensteuergesetz insgesamt sechs Lohnsteuerklassen, in die der Arbeitnehmer einsortiert wird:

  • Steuerklasse I: Ledige oder dauerhaft getrennt lebende Personen, geschiedene Paare und Verwitwete.

  • Steuerklasse II: Alleinerziehende und Verwitwete mit mindestens einem Kind (ab dem ersten Folgemonat nach dem Tod des Ehepartners).

  • Steuerklasse III: Diese Steuerklasse ist für Paare interessant, die unterschiedlich viel verdienen. Die Steuerklasse III wird dem Partner zugeordnet, der mehr Geld verdient. Der andere Partner wird dann entsprechend Steuerklasse V zugewiesen. Außerdem sind Verwitwete in dieser Steuerklasse, deren Ehepartner im selben Kalenderjahr verstorben ist.

  • Steuerklasse IV: Für Paare, die ungefähr gleich viel verdienen; wobei es auch Paaren mit unterschiedlichen Gehältern frei steht, diese Klasse zu wählen.

  • Steuerklasse V: Für Paare, die eine Kombination aus Steuerklasse V und III wählen. Derjenige Partner, der über ein geringeres Einkommen verfügt, wird der Steuerklasse III zugewiesen.

  • Steuerklasse VI: Diese Steuerklasse ist für Arbeitnehmer gedacht, die dem Arbeitgeber keine Information zu den persönlichen Lohnsteuermerkmalen zukommen lassen oder für Personen mit mehreren Jobs – hier fallen die höchsten Abzüge an.

Neben den Steuerklassen gibt es weitere Faktoren, die vom Finanzamt berücksichtigt werden: Steuerklassenkombination, Faktorverfahren, Splittingverfahren und Freibeträge.

Lohnsteuer berechnen – aus Brutto wird Netto

Lohnsteuerrechner, auch Brutto-Netto-Rechner genannt, sind eine einfache Möglichkeit, das monatliche oder jährliche Nettogehalt abzüglich der Lohnsteuer auf Grundlage des Bruttolohns zu berechnen. Online gibt es eine Vielzahl an Lohnsteuerrechnern.

Und so funktioniert der Rechner:

Sie wählen im Rechner das laufende Steuerjahr aus, tragen das Monatsbruttogehalt ein und ergänzen persönliche Angaben zu Geburtsjahr, Bundesland der Arbeitsstelle, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Krankenversicherung und Steuerklasse. Der Lohnsteuerrechner berechnet Ihnen im Anschluss das zu erwartende monatliche Nettogehalt.