Transaktion – Übertragung von Waren und Forderungen
Eine Transaktion ist laut Definition die Übertragung von Waren und Forderungen zwischen zwei sogenannten Wirtschaftssubjekten. Das können Unternehmen, Privatpersonen, Verwaltungen, der Staat oder öffentliche Einrichtungen sein. Sie tauschen Wirtschaftsobjekte aus. Das sind zum Beispiel Waren, Forderungen oder Transfers.
Zwei Arten der Transaktion
Unterschieden wird zwischen Leistungstransaktionen und Finanztransaktionen. Bei Leistungstransaktionen handelt es sich um den typischen Kauf einer Ware oder Dienstleistung. Dabei ändert sich die Höhe des Geldvermögens auf beiden Seiten. Während der oder die Käufer:in nach der Transaktion weniger Geldvermögen hat, hat der oder die Verkäufer:in mehr Geld zur Verfügung.
Es gibt vier verschiedene Leistungstransaktionen:
Gut gegen Gut: Es handelt sich um das klassische Tauschgeschäft von Waren.
Gut gegen Forderung: Dies ist beim Kauf von Waren der Fall.
Gut gegen Transfer: In diese Kategorie fallen Realtransfers oder Realschenkungen.
Forderung gegen Transfer: Der Transfer von Forderungen oder die Schenkung von Forderungen, wie zum Beispiel Transferleistungen des Staates werden hierzu gezählt. Transferleistungen des Staates sind zum Beispiel das Kindergeld, das Arbeitslosengeld und die Rente. Das Ganze gibt es aber auch umgekehrt – und zwar als Steuerzahlungen an den Staat.
Finanztransaktionen haben keine Auswirkung auf das Geldvermögen beider Parteien. Jede Seite hat nach dem Austausch den gleichen Geldwert zur Verfügung, denn es wird der gleiche Geldwert ausgetauscht. Das passiert zum Beispiel beim Kauf von Wertpapieren. Hier gibt es nur eine Art der Transaktion: Forderung gegen Forderung – Handel mit Krediten.
Voraussetzungen für eine Transaktion
Die Volkswirtschaftslehre beschreibt die Transaktion als Vorgang mit Vorteilen für jede teilnehmende Seite. Dementsprechend müssen alle Beteiligten einen Nutzen aus der Transaktion ziehen. Grundlage ist ein Vertrag zwischen beiden Parteien, der mündlich oder besser schriftlich vorliegt. In der Regel müssen beide Seiten eine vereinbarte Leistung erbringen, indem sie ein Gut liefern oder eine Forderung begleichen. In diesem Fall wird von zweiseitigen Transaktionen gesprochen, weil beide Seiten etwas leisten müssen.
Achtung: Bei Transaktionen, die keine Gegenleistung erfordern, wird ganz allgemein von Schenkungen gesprochen. Es handelt sich dabei um eine sogenannte einseitige Transaktion, weil nur eine Seite eine Leistung erbringt.
Die Transaktionskosten
Eine Transaktion kann in den seltensten Fällen ohne zusätzliche Kosten ausgeführt werden. Dabei sind es vor allem Personalkosten, die im Rahmen einer Transaktion anfallen. So müssen Mitarbeiter:innen Informationen und potenzielle Transaktionspartner suchen, Verhandlungen führen, Vereinbarungen treffen und Verträge formulieren. Ist die Transaktion vereinbart, muss überprüft werden, ob diese auch zum vereinbarten Preis und zum geplanten Termin vonstattengeht.
Mitarbeiter:innen prüfen auch die Qualität der Transaktion und nehmen gegebenenfalls Anpassungen oder Änderungen vor. Die Lohnkosten für Mitarbeiter:innen, welche die Transaktion bearbeiten, sind in diesem Fall die Transaktionskosten eines Unternehmens. Je länger ein/e Mitarbeiter:in eine Transaktion bearbeiten muss, desto höher sind letztendlich die Kosten.