Gewerbesteuer – GewSt

Die Gewerbesteuer, kurz GewSt, ist eine Gewerbeertragssteuer, die ertragsabhängig auf Gewerbebetriebe erhoben wird, wobei der einheitliche Gewerbesteuermessbetrag von 3,5 % des Gewerbeertrags bei der hebeberechtigten Gemeinde vom Gewerbetreibenden entrichtet werden muss. In der Regel wird die Gewerbesteuer an diejenige Gemeinde abgeführt, in welcher das Gewerbe ansässig ist.

Gewerbesteuer betrifft Gründer und Unternehmer

Während Freiberufler von dieser Steuer befreit sind, fällt sie für alle Gründer und Unternehmer an.

Die Höhe ist von der Steuermesszahl und dem individuellen Hebesatz der Gemeinde abhängig, das bedeutet, dass die Gewerbesteuer von Kommune zu Kommune variieren kann – sie fällt in städtischen Gebieten meist höher aus, als auf dem Land. Die Kommunen benutzen den Hebesatz, um die zu berechnen, wie viel Unternehmen zahlen müssen.

Zum Vergleich: Der Hebesatz der Stadt Berlin beträgt seit 1999 konstant 410 %, während er in Brandenburg in den insgesamt 37 Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald durchschnittlich am niedrigsten ausfällt – der Gewerbesteuerhebesatz liegt dort bei 314,6 %.

Ermittlung der genauen Höhe

Die Gewerbesteuer unterliegt dem objektiven Ertrag eines Unternehmens, das heißt sie richtet sich nicht nach dem Umsatz eines Unternehmens, sondern nach dessen Gewinn; für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €. Das bedeutet, dass für Gewerbeerträge unterhalb dieser Grenze keine Steuern anfallen. Bei Kapitalgesellschaften greift der Freibetrag nicht; hier beginnt die Gewerbesteuer ab einem Gewinn von 1 €.

Berechnung der Gewerbesteuer:

Die abzuführende Steuer für Unternehmen wird nach folgendem Schema berechnet:

Gewerbeertrag (gemäß Einkommensteuergesetz/ Körperschaftssteuergesetz KStG)

+ Hinzurechnungen gemäß § 8 GewStG

– Kürzungen gemäß § 9 GewStG

= Gewerbeertrag vor Verlustabzug

– Gewerbeverlust aus den Vorjahren (unter Berücksichtigungen von Beschränkungen gemäß § 10a GewStG)

= Gewerbeertrag

– Freibetrag von 24.500 € (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)

= Gewerbeertrag * Steuermesszahl von 3,5 %

= Steuermessbetrag * Hebesatz

= die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer

Unternehmer zahlen in Deutschland durchschnittlich eine Gewerbesteuer in Höhe von circa 15 % des Gewerbeertrags.

Gewerbesteuer in der Steuererklärung geltend machen

Abgeführte Gewerbesteuer muss in der Buchhaltung ausgezeichnet werden und kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Unternehmer bezahlen im Gegensatz zu Freiberuflern zwar eine Steuer auf die Ertragskraft, bezahlen dafür jedoch weniger Einkommensteuer.