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Kilometerpauschale 2024/2025 – Das musst du wissen

Autorbild Alexandra Eger
Alexandra Eger

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06.03.25

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Die Kilometerpauschale in Kürze

  • Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug für berufliche Zwecke können als Kilometerpauschale steuerfreie vom Arbeitgeber erstattet werden.

  • Die Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem Pkw liegt 2025 bei 0,30 Euro und bei 0,20 Euro für andere Kraftfahrzeuge.

  • Dieser Betrag hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.

  • Die Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem Pkw lag auch in 2024 bei 0,30 Euro.

  • Viele Unternehmen erfassen Kilometerpauschalen noch manuell mit Excel-Tabellen oder in Papierform.

  • Mit einer Reisekosten-Software können Reisekosten von unterwegs abgerechnet werden und alle Pauschalen sind bereits hinterlegt.

Dienstliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug gehören für viele Arbeitnehmer:innen zum Arbeitsalltag – sei es für Kundentermine, Dienstreisen oder Außendiensteinsätze – Fahrtkosten gehören zu den häufigsten Reisekosten.

Für die Finanzabteilung kann die Abrechnung dieser Fahrten oft aufwendig sein, insbesondere wenn Kilometerstände manuell erfasst oder über Excel-Tabellen dokumentiert werden müssen. Das kostet nicht nur Zeit, sondern ist auch fehleranfällig, da Formeln in Tabellen schnell verloren gehen oder aus Versehen abgeändert werden.

In diesem Artikel erfährst du alles über die Kilometerpauschale im Zusammenhang mit der Reisekostenabrechnung und wie Finanzteams sie effizient verwalten können.

Aktuell beträgt die Fahrtkostenpauschale 30 Cent pro gefahrenen Kilometer mit dem eigenen Pkw und 20 Cent für Fahrten mit anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, wie zum Beispiel Motorräder.

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Für eine schnelle Reisekostenabrechnung

Viele Unternehmen setzen auf Firmenkreditkarte für Mitarbeiter:innen, um die Reisekostenabrechnung zu vereinfachen und Mitarbeiter:innen zu entlasten, da sie nicht in Vorkasse gehen müssen.

Was ist die Kilometerpauschale?

Wenn Mitarbeitende im Auftrag des Unternehmens auf einer Geschäftsreise oder einem Außentermin sind, können sie Kosten wie den Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, Bewirtungskosten sowie die Fahrtkosten im Rahmen der Reisekostenabrechnung erstattet bekommen.

Für die Fahrtkosten gilt dies nicht nur für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Firmenwagen oder Taxis, sondern auch bei Fahrten mit dem privaten Fahrzeug.

Die Kilometerpauschale ist ein festgelegter Betrag pro gefahrenem Kilometer, mit dem dienstliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug erstattet oder steuerlich abgesetzt werden können. Sie gilt ab dem ersten Kilometer und beträgt 2024 und 2025 30 Cent pro Kilometer.

Laut einer Studie von HRworks war im Jahr 2023 das Auto das meistgenutzte Verkehrsmittel für Geschäftsreisen im deutschen Mittelstand – noch vor dem Zug.

Kilometerpauschale 2025

Neben der Frage, ob die Fahrt im Innland oder Ausland stattfindet, spielt auch das Verkehrsmittel bei der Berechnung der Kilometerpauschale eine Rolle.

Fahrzeug

Kilometerpauschale

Pkw0,30 Euro
Motorrad oder Moped0,20 Euro

Kilometerpauschale 2020 – 2025

Trotz gestiegener Kosten für Benzin und Fahrzeughaltung wurde die Kilometerpauschale in den vergangenen Jahren nicht angehoben. Die Kilometerpauschale ist in § 9 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Hier eine Übersicht der vergangenen Jahre:

Kilometerpauschale

Pkw

Motorrad / Moped

20250,30 Euro0,20 Euro
20240,30 Euro0,20 Euro
20230,30 Euro0,20 Euro
20220,30 Euro0,20 Euro
20210,30 Euro0,20 Euro
20200,30 Euro0,20 Euro

Unterschiede zwischen Kilometerpauschale und Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)

Die Kilometerpauschale sollte nicht mit der Pendlerpauschale verwechselt werden, obwohl diese Verwechslung naheliegt.

Die Pendlerpauschale bezieht sich auf den täglichen Arbeitsweg, den Mitarbeiter:innen auf dem Weg zur Arbeit hinter sich bringen. Die Kilometerpauschale wird hingegen nur bei Geschäftsreisen berechnet.

  • Die Pendlerpauschale gilt für den Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

  • Die Kilometerpauschale gibt es für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug zu Auswärtstätigkeiten.

Die Pendlerpauschale wird auch Entfernungspauschale oder Fahrtkostenpauschale genannt und gilt für die Fahrt von zu Hause zur ersten Tätigkeitsstätte, die Pendler:innen als einfach Strecke im Rahmen der Steuererklärung absetzen können. Hierzu werden keine Belege benötigt.

Im Zuge des Steuerentlastungsgesetzes wurde die Pendlerpauschale ab 2022 erhöht. Nun können Arbeitnehmer:innen ab dem 21. Entfernungskilometer zwischen ihrer Wohnung und ihrem festen Arbeitsplatz statt 0,30 Euro bis 2026 0,38 Euro von der Steuer absetzen.

Für Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen, die aufgrund ihres Gehalts keine oder nur geringe Steuern zahlen, wurde zusätzlich die Mobilitätsprämie eingeführt. Sie stellt sicher, dass auch Geringverdiener:innen von der Erhöhung der Pendlerpauschale profitieren können. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält eine Auszahlung in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Pauschale, muss diese aber aktiv über die Steuererklärung beantragen. Die Mobilitätsprämie greift also dort, wo die steuerliche Absetzbarkeit allein keine Entlastung bringt.

So wird die Kilometerpauschale für Dienstreisen berechnet

Angenommen, eine Vertriebsmitarbeiterin fährt mit seinem eigenen Pkw zu einem Kundentermin. Sie startet morgens von seinem Wohnort in München und fährt nach Nürnberg – eine einfache Strecke von 170 Kilometern. Nach dem Termin kehrt sie am selben Tag wieder nach Hause zurück.

Da es sich um eine dienstlich veranlasste Fahrt handelt, kann der Arbeitgeber die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer steuerfrei erstatten. Die Berechnung sieht folgendermaßen aus:

  • Gefahrene Strecke: 170 km (Hinweg) + 170 km (Rückweg) = 340 km

  • Kilometerpauschale: 340 km × 0,30 Euro = 102 Euro

Die Mitarbeitende erhält also 102 Euro erstattet, ohne dass sie Tankquittungen oder andere Belege einreichen muss.

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Mehr zum Thema Spesenabrechnung erfährst du auf unserem Blog.

Wird die Kilometerpauschale immer erstattet?

Nein, die Kilometerpauschale wird nicht automatisch erstattet. Ob und in welcher Höhe Mitarbeitende eine Erstattung erhalten, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber die Fahrtkosten übernimmt.

Arbeitgeber:innen sind nicht verpflichtet, die Kilometerpauschale für Dienstreisen zu erstatten. Viele Unternehmen tun dies jedoch, um Mitarbeitende für dienstliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug kostenneutral zu stellen. Wird die Kilometerpauschale erstattet, handelt es sich um eine steuerfreie Zahlung, die nicht als Arbeitslohn gewertet wird.

Wenn das Unternehmen die Erstattung nicht übernimmt, können Arbeitnehmer:innen die angefallenen Fahrtkosten über die Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Das bedeutet, dass der Betrag zwar nicht direkt erstattet wird, aber das zu versteuernde Einkommen mindert – was sich je nach Steuerklasse und Einkommen positiv auswirken kann.

Wichtig für Unternehmen:

Eine klare Regelung in den Reiserichtlinien hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Unternehmen sollten festlegen, ob und unter welchen Bedingungen die Kilometerpauschale erstattet wird – zum Beispiel nur für bestimmte Fahrzeugtypen oder ab einer Mindeststrecke.

Kilometerpauschale mit Candis abrechnen

Die Abrechnung der Kilometerpauschale ist für Unternehmen oft mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden – besonders dann, wenn Mitarbeitende ihre Fahrten noch manuell in Excel-Tabellen oder auf Papier dokumentieren. Fehlerhafte Einträge, fehlende Kilometerangaben oder uneinheitliche Abrechnungsformate führen nicht nur zu Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlicher Arbeit für das Finanzteam.

Die neue Candis-Funktion für Reisekostenabrechnung ist!

Ab sofort hat das Belegchaos ein Ende, denn nun kannst du deine Reisekosten auch direkt in Candis abwickeln. Aktuelle Pauschalen sind automatisch hinterlegt, und unsere Reisekosten-Software übernimmt die Berechnung für dich – egal, wohin die Reise geht. Keine komplizierten Excel-Tabellen oder mühsamen Rechnungen mehr!

Mitarbeitende können ihre gefahrenen Kilometer direkt unterwegs eintragen und mit wenigen Klicks einreichen. Die Buchhaltung sieht alle Abrechnungen in Echtzeit und hat jederzeit den vollen Überblick über Dienstfahrten und erstattete Beträge.

Mit der digitalen Rechnungsverarbeitung und Auslagenerstattung können Mitarbeitende in Candis direkt Auslagenerstattung managen – auch für Bewirtungsbelege. Hierzu laden sie einfach ihre Belege, Quittungen oder Bewirtungsbelege via App oder Desktop hoch, sodass alle Informationen automatisch erfasst werden können. Danach können die Daten geprüft und mit wenigen Klicks freigeben werden. Buchhaltung und Finanzteams behalten den vollen Überblick und Auslagen können in kürzester Zeit erstattet werden.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich zur allgemeinen Information und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine individuelle Beratung durch eine:n Steuerberater:in oder Rechtsanwält:in. Für verbindliche Auskünfte zu steuerlichen oder rechtlichen Fragen empfehlen wir, sich an eine Fachperson zu wenden.

Stand: 06. März 2025

Häufig gestellte Fragen zur Kilometerpauschale

  • Die Kilometerpauschale beträgt 2024 und 2025 0,30 Euro pro Kilometer für Pkw und 0,20 Euro pro Kilometer für Motorräder oder Mopeds.

  • Die Pauschale deckt alle anfallenden Kosten wie Kraftstoff, Wartung, Versicherung, Verschleiß und Steuer ab.

  • Die gefahrene Strecke in Kilometern wird mit der Pauschale von 0,30 Euro (Pkw) bzw. 0,20 Euro (Motorrad) multipliziert.

  • Die letzte dauerhafte Erhöhung fand 1991 statt. Eine Anpassung hängt von politischen Entscheidungen ab.

  • Die 38 Cent pro Kilometer gelten ab dem 21. Kilometer für die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) – nicht für die Kilometerpauschale bei Dienstreisen.

  • Für Dienstreisen: 0,30 Euro für Pkw, 0,20 Euro für Motorräder. Für den Arbeitsweg (Pendlerpauschale): 0,30 Euro pro Kilometer bis zum 20. Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.

  • Wenn der Arbeitgeber die Fahrtkosten erstattet, gilt die steuerfreie Kilometerpauschale von 0,30 Euro für Pkw und 0,20 Euro für Motorräder.

  • Die Kilometerpauschale wird pro tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet, also für Hin- und Rückweg zusammen. Die Entfernungspauschale hingegen gilt nur für die einfache Strecke.

  • Nein, die Pendlerpauschale bleibt bis 2026 unverändert bei 0,30 Euro bis zum 20. Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.

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